KFZ-Versicherung kann mit der Preisgestaltung für das kommende Versicherungsjahr beginnen
Für das Jahr 2011 können die neuen Versicherungstarife jetzt bestimmt werden. Denn die Regionalklasseneinteilungen und die Bezifferungen der Unfallstatistik für das laufende Jahr und die zurückliegenden vier Jahre sind nun abgeschlossen. Die Regionalklassen sind bei der KFZ-Versicherung sehr wichtig, denn diese beziffern die Schäden, die in der Region geschehen sind und die dadurch entstandenen Aufwendungen für die Gesellschaften. Die beglichenen Schäden werden dann auf die in der Region zugelassenen Fahrzeuge aufgerechnet und dann in ein Verhältnis zueinander gesetzt.
Die Regionalklassen sind bei der Preisgestaltung sehr wichtig, denn sie finden in der KFZ-Haftpflichtversicherung und auch in den Teilkaskoversicherungen eine Anwendung. Die Regionen, die in den einzelnen Deckungsvarianten zu denen gehören, bei denen am meisten Schäden durch die Versicherungen reguliert worden sind, die sind auch die, die am höchsten eingestuft werden. Demzufolge müssen alle Fahrzeuge, die hier gemeldet sind, damit rechnen, dass die Versicherungsbeiträge auch hier höher sein werden, als in der Nachbarregion, die eine niedrigere Regionalklasse aufweisen kann. Rund 30 Prozent aller zugelassenen Fahrzeuge müssen mit einer anderen Regionalklasseneinteilung für das kommende Jahr rechnen.
Auch die Typklassenzuordnung ist schon abgeschlossen, sodass auch hier die Versicherungsnehmer schon die Vor- oder Nachteile des Fahrzeuges spüren kennen. Über die Typklassen werden die Fahrzeugtypen in Risikogruppen eingeordnet. Die Typklassen finden in der Haftpflicht- und in der Vollkaskoversicherung eine Anwendung und beziffert so das Risiko, welches ein Fahrzeugtyp mit sich bringt. Mit mehr als 33,5-prozentiger Wahrscheinlichkeit sind auch die Fahrzeugtypen von einer Änderung im kommenden Jahr betroffenen.
Noch bis Ende Oktober werden die Versicherungsgesellschaften mit der Preisgestaltung beschäftigt sein, bevor dann die vorerst endgültigen Tarife für das kommende Kalenderjahr auf den Markt kommen. Aber auch jetzt sind schon viele Anbieter dabei, sich in den Kampf um die Versicherungsnehmer zu begeben und die Werbetrommel für ihre Gesellschaft kräftig drehen. Eine Kündigung der KFZ-Versicherung muss bis zum 30. November bei der jetzigen Versicherung eingegangen sein, damit die Kündigung auch fristgerecht erfolgt. Sollte die KFZ-Versicherungsgesellschaft eine Beitragerhöhung für das kommende Jahr vorsehen, dann kann der Versicherungsnehmer auch nach der Frist von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und sich für einen anderen, günstigeren Anbieter entscheiden.