Kfz Versicherung kündigen
Den 30. November sollte sich jeder Autofahrer rot im Kalender markieren. Das ist der Stichtag für den Wechsel einer Kfz Versicherung.
Welche Ersparnis bringt Dir ein Versicherungsvergleich?
Finde es kostenlos heraus.
Wann ist eine reguläre Kfz-Versicherungskündigung möglich?
Im Normalfall können Kfz Versicherungsverträge zum Ablauf des Versicherungsjahres gekündigt werden, für die meisten Autofahrer dürfte das der 1. Januar bis 31. Dezember sein. Zu beachten ist dabei die einmonatige Kündigungsfrist, d.h. spätestens am 30. November muss die Kündigung bei deiner Versicherung eingegangen sein.
Ausnahmen bilden die so genannten unterjährigen Versicherungsverträge, welche beispielsweise erst im Laufe des Jahres abgeschlossen werden. Wer beispielsweise durch den Neukauf eines Autos ein Versicherungsvertrag zum 23. Mai abschließt hat spätestens bis zum 23. April des kommenden Jahres die Gelegenheit, seine Versicherung zu kündigen.
Welche Anlässe rechtfertigen eine Kfz-Versicherung zu kündigen?
Neben der bereits erwähnten regulären Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres gibt es weitere Anlässe, die ein Sonderkündigungsrecht rechtfertigen. Ein solcher liegt zum Beispiel vor, wenn die Versicherung ihre Beiträge erhöht. Allerdings gibt es kein Sonderkündigungsrecht, wenn die Beitragserhöhung durch die Rückstufung der Schadensfreiheitsklasse resultiert.
Welche Fristen sind ein Sonderkündigungsrecht zu beachten?
Genau wie bei der Kündigung zum Jahresablauf muss die Sonderkündigung innerhalb eines Monats erfolgen. Auch im Schadensfall musst Du Deinem Versicherer innerhalb von einem Monat die Kündigung vorlegen.
Woran erkennst Du eine Beitragserhöhung?
Mitunter ist eine Beitragserhöhung zum Jahresende nicht immer auf den ersten Blick zu erkennen. Nimmt dein Schadenfreiheitsbetrag aufgrund von unfallfreien fahren von Jahr zu Jahr zu ist eine Erhöhung des Beitrages schwer zu erkennen. Eine weitere schwer zu erkennende Hürde bei der Beitragserhöhung ist zum Beispiel durch eine Umstufung der Fahrzeugtypklasse gegeben, was nicht selten vorkommt.
So formulierst du die Kündigung richtig
Generell sollte die Betreffzeile mit „Kündigung der Kfz-Versicherung“ beginnen. In der nächsten Zeile ist die Nummer des Versicherungsscheins sowie das amtliche Kennzeichen anzugeben. Wichtig ist auch die Angabe des Kündigungsgrundes beispielsweise „fristgemäßer Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres“ oder „Sonderkündigungsrecht wegen Schadenfall“ oder „Sonderkündigungsrecht wegen Beitragserhöhung“.
Fordere immer eine Bestätigung der Kündigung von deiner Versicherungsgesellschaft an, dabei Datum Unterschrift nicht vergessen. Am besten ist es, die Kündigung mit Einschreiben und Rückschein zusenden, Damit man auf jeden Fall auf der sicheren Seite und es ist in jedem Fall gewährleistet, bei Unstimmigkeiten problemlos nachzuweisen, dass das Kündigungsschreiben bei der Versicherung eingegangen ist. Je nachdem, wie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gesellschaft ausfallen, kann eine Kündigung auch per Fax oder E-Mail erfolgen.
Zu beachten ist dabei auch, dass für die Kündigung das Eingangsdatum bei der Versicherung entscheidend ist. So ist es besser die Kündigung mindestens vier Tage vor dem eigentlichen Stichtag zu versenden.
Beim Wechsel der Kfz Versicherung über den Online-Rechner bietet die neue Versicherung als Serviceleistung die Kündigung des alten Vertrages mit an. Allerdings ist es vorher besser, sich darüber zu vergewissern, ob diese Leistung auch tatsächlich erbracht wird und sich nicht blind darauf zu verlassen.